Wir dürfen!
Die Firma Pyrofabrik ist im Besitz einer Erlaubnis nach §7 des deutschen Sprengstoffgesetzes (SprengG).
Unsere Pyrotechniker jeweils im Besitz eines Befähigungsscheines nach §20 SprengG und wir verfügen neben jahrelanger Erfahrung, auch über entsprechende Bescheinigungen für den Gefahrguttransport unserer Pyrotechnik nach ADR.
Eine entsprechende Haftpflichtversicherung ist zwingende Voraussetzung für unsere Veranstaltungen und selbstverständlich vorhanden.
Unsere Pyrotechnik wird in einem speziellen Bunker, welcher für die Lagerung von Pyrotechnischen Gegenständen zugelassen ist, sicher aufbewahrt.
Erlaubnis
Die Pyrofabrik besitzt die Erlaubnis nach §7 Spreng(G)
Versicherung
Eine gesetztlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ist vorhanden.
Know How
Unsere Pyrotechniker sind allesamt ausgebildet, im Besitz der Befähigung nach §20 SprengG und nehmen regelmäßig an Weiterbildungen teil.
ADR
Wir sind im Besitz der Zertifizierung zum GEfahrguttaransport nach ADR und verfügen über entsprechd zugelassene Transportmittel